Der BFH entschied u. a., dass sonstige Rücklagen i. S. v. § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG alle Rücklagen sind, die nicht im steuerlichen Einlagekonto i. S. v. § 27 Abs. 1 KStG erfasst sind (Az. VIII R 41/23).
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).