Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Qualifikation vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen als Gewinnausschüttung durch § 14 Abs. 3 KStG 2002 i. d. F. des EURLUmsG gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt (Az. I R 16/23).
Befangenheit begründet: Vater der Anwältin stirbt, Richterin verweigert Terminsverlegung
Wenn die Richterin trotz Todes des Vaters der Anwältin die Terminsverlegung verweigert, begründet das die Besorgnis der Befangenheit. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 26