Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, in welcher Höhe ein Insolvenz-/Konkursverwalter aus seiner Rechnung an die Schuldnerin über seine als Insolvenz-/Konkursverwalter erbrachte Leistung den Vorsteuerabzug geltend machen kann (Az. V R 3/22).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür