Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, in welcher Höhe ein Insolvenz-/Konkursverwalter aus seiner Rechnung an die Schuldnerin über seine als Insolvenz-/Konkursverwalter erbrachte Leistung den Vorsteuerabzug geltend machen kann (Az. V R 3/22).
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann