Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Steuerberechnung einen sonstigen Verwaltungsakt i. S. d. § 118 Satz 1 AO mit dem Regelungsgehalt darstellt, dass die darin berechnete Steuerforderung wegen (angeblicher) Vorsteuerberichtigungen nicht mittels Steuerbescheid gegen den Kläger festgesetzt werden kann, weil es sich nicht um eine Masseverbindlichkeit i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO handelt (Az. V R 29/21).
Sonderzahlung gekürzt: Streikteilnahme kann Höhe des Weihnachtsgelds mindern
Nach einer Entscheidung des ArbG Offenbach am Main ist der Arbeitgeber berechtigt, auch Fehlzeiten von Arbeitnehmern infolge Streikteilnahme anspruchsmindernd bei übertariflichen Sonderzahlungen berücksichtigen (Az. 10