BFH: Wegzugsbesteuerung und „lediglich vorübergehende Abwesenheit“

Der BFH nahm Stellung zu den Voraussetzungen für das Entfallen der Wegzugsbesteuerung bei Wiederbegründung der unbeschränkten Steuerpflicht innerhalb von fünf Jahren nach Wegzug (Az. I R 55/19).

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