Der BFH hatte zu klären, unter welchen Voraussetzungen und bis wann der Widerruf einer Gestattung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten wegen Missbrauchs oder Gefährdung des Steueraufkommens gerechtfertigt ist (Az. XI R 5/21).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht