Der BFH entschied, dass ein Verwaltungsakt auch dann wirksam bekanntgegeben ist, wenn er an einen zunächst wirksam bestellten Bevollmächtigten übersandt wird, dessen Vollmacht allerdings, wie dem Finanzamt erst kurz nach der Absendung des Verwaltungsaktes angezeigt worden ist, bereits zuvor widerrufen worden war (Az. VI R 25/21).
Verbot der Öffnung von Einzelhandelsgeschäften mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 war rechtmäßig
Das Verbot der Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 war nicht zu beanstanden. Das hat das BVerwG entschieden