Der BFH hatte zu entscheiden, ob zu Lohnsteuerverbindlichkeiten führende Aufrechnungslagen Rechtshandlungen darstellen, die der Anfechtung nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO unterliegen und damit ein Aufrechnungsverbot gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO auslösen, selbst wenn die Lohnsteuer vorzeitig angemeldet worden ist und die Lohnsteuer wegen des früheren Zuflusses des Arbeitslohns entstand, obgleich der Monat und damit die zu erbringende Arbeitsleistung noch nicht erbracht worden war (Az. VII R 35/19).
Normenkontrollantrag gegen Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen verfristet
Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem Normenkontrollverfahren überprüft wird, während der Dauer dieses Verfahrens inhaltlich geändert, kann der Antragsteller die geänderte Vorschrift nur innerhalb