Der BFH hat zur Aufgabe des Bekanntgabewillens und zum passiven Entstrickungsgewinn nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AStG auf Grund des Abschlusses eines Doppelbesteuerungsabkommens Stellung genommen (Az. IX R 38/21).
Befangenheit begründet: Vater der Anwältin stirbt, Richterin verweigert Terminsverlegung
Wenn die Richterin trotz Todes des Vaters der Anwältin die Terminsverlegung verweigert, begründet das die Besorgnis der Befangenheit. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 26