Die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit eines im Inland ansässigen Piloten, der von einem in der schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässigen Unternehmen im internationalen Luftverkehr eingesetzt wird, sind nur insoweit von der deutschen Einkommensteuer (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, als er seine Tätigkeit nach dem Territorialitätsprinzip auf Schweizer Boden und im Schweizer Luftraum ausübt. Dies entschied der BFH (Az. VI R 28/22).
Energiepreise: Entlastungen für alle geplant
Laut Koalitionsvertrag sollen die Energiepreise für alle spürbar sinken. Der Haushaltsentwurf schafft nun die Voraussetzungen dafür, die Kosten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ab