Die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit eines im Inland ansässigen Piloten, der von einem in der schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässigen Unternehmen im internationalen Luftverkehr eingesetzt wird, sind nur insoweit von der deutschen Einkommensteuer (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, als er seine Tätigkeit nach dem Territorialitätsprinzip auf Schweizer Boden und im Schweizer Luftraum ausübt. Dies entschied der BFH (Az. VI R 28/22).
Jedes zweite deutsche Unternehmen sieht Anzeichen für Brain Drain aus den USA
Die Politik der neuen US-Regierung könnte die Gewichte im transatlantischen Arbeitsmarkt spürbar verschieben: 54 Prozent der deutschen Unternehmen sehen die USA seit Trump als weniger