BFH zu den Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung

Der BFH hatte zu klären, durch welche Formulierung(en) die Satzung einer gemeinnützigen und mildtätigen Körperschaft hinsichtlich des Kriteriums der Vermögensbindung als steuerbegünstigt anzusehen wäre (Az. V R 10/24).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge