Die Vorschriften für die Nacherhebung von Zoll i. S. v. Art. 105 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 des Unionszollkodex sind sinngemäß auf die Einfuhrumsatzsteuer anzuwenden. So der BFH (Az. VII R 10/21).
Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig
Das FG Sachsen hat in mehreren Urteilen die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 für rechtmäßig erklärt (Az. 2 K 737/23, 2 K 211/23 und