Die Vorschriften für die Nacherhebung von Zoll i. S. v. Art. 105 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 des Unionszollkodex sind sinngemäß auf die Einfuhrumsatzsteuer anzuwenden. So der BFH (Az. VII R 10/21).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: