BFH zum sachlichen Anwendungsbereich des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG

Der BFH nahm u. a. dazu Stellung, ob die Regelung des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 2006 nur bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch bei der Gewerbesteuer Anwendung findet (Az. I R 48/20).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Irreführende Werbung in Prospekten

Das OLG Düsseldorf hat einem Dienstleistungsunternehmen untersagt, in Prospekten eines Lebensmitteldiscounters gegenüber Verbrauchern mit einer prozentualen Preisermäßigung zu werben, wenn sich die Ermäßigung nicht auf