Der BFH nimmt in den gemeinsamen Entscheidungen Stellung zu der Frage, ob die Vorschrift des § 52d FGO auch dann Anwendung findet, wenn der Steuerberater die Klage gemäß § 47 Abs. 2 FGO beim zuständigen Finanzamt in eigenhändig unterschriebener Papierform eingereicht hat (Az. X R 11/24 und X R 12/24).
ZEW-Index verschlechtert sich weiter
Nach dem starken Einbruch der Erwartungen im März trüben sich diese lt. ZEW im April weiterhin ein. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage erfährt ebenfalls