Der BFH nahm Stellung zur Frage, wie die Höhe des Einkommens im Fall des Zusammentreffens eines negativen Gesamtbetrags der Einkünfte und eines positiven Kirchensteuererstattungsüberhangs im Verlustentstehungsjahr zu ermitteln ist, wenn gleichzeitig der negative Gesamtbetrag der Einkünfte für einen Verlustrücktrag verwendet werden soll (Az. IX R 6/21).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese