Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es sich bei § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG um eine gesetzliche Fiktion zur Verfahrensvereinfachung für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen i. S. des § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG während des gesamten dort bezeichneten Zeitraums handelt oder um eine Nachweiserleichterung, welche nicht das tatsächliche Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ersetzt (Az. VIII R 2/21).
Unternehmen ächzen weiter unterm Datenschutz
Datenschutz verursacht lt. Bitkom immer höhere Belastungen in deutschen Unternehmen. Aktuell haben praktisch alle Unternehmen (97 Prozent) hohen Aufwand mit dem Datenschutz, das sind noch