Der BFH hat zur Frage Stellung genommen, ob § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG i. d. F. vom 26.06.2013 in den Fällen der Anteilsveräußerung oder des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG als Fiktion für das Vorliegen der Antragvoraussetzungen während des gesamten dort bezeichneten Zeitraums auszulegen ist oder ob die Vorschrift lediglich eine Nachweiserleichterung darstellt und damit nicht das Vorliegen der in § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ausgeführten Tatbestandsmerkmale ersetzt (Az. VIII R 37/23).
Deutsche China-Exporte um zwölf Prozent eingebrochen
Die deutschen Exporte in die USA und nach China sind 2025 deutlich gesunken. Dass die Gesamtausfuhren dennoch leicht zugelegt haben, liegt vor allem an steigenden