Der BFH hat zur Frage Stellung genommen, ob § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG i. d. F. vom 26.06.2013 in den Fällen der Anteilsveräußerung oder des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG als Fiktion für das Vorliegen der Antragvoraussetzungen während des gesamten dort bezeichneten Zeitraums auszulegen ist oder ob die Vorschrift lediglich eine Nachweiserleichterung darstellt und damit nicht das Vorliegen der in § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ausgeführten Tatbestandsmerkmale ersetzt (Az. VIII R 37/23).
IMK Inflationsmonitor: Teuerungsraten für alle Haushaltstypen unter zwei Prozent – EZB sollte mutiger bei Zinssenkungen sein
Die Inflationsraten aller untersuchten neun Haushaltstypen lagen im August 2024 unter zwei Prozent. Im weiteren Jahresverlauf seien zwar noch einzelne „Preishüpfer“ nach oben möglich, der