BFH zum Zweckbetrieb „Krankenhaus“ im Sinne des § 67 AO

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Gewinne eines Krankenhauses aus der Überlassung von Personal- und Sachmitteln an Krankenhausärzte zur Durchführung von ambulanten Behandlungen im Rahmen ihrer genehmigten Chefarztambulanzen i. S. von § 116 SGB V bzw. § 31a Ärzte-ZV dem Zweckbetrieb Krankenhaus zuzuordnen sind (Az. V R 28/21).

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