Der BFH hatte zu klären, ob § 20 Abs. 2 Satz 2 AStG unanwendbar ist, wenn das maßgebliche DBA eigene Aktivitätsklauseln für Betriebsstätteneinkünfte enthält (Az. I R 4/21).
Schutzrechte für Technologien, die zwingend zur Einhaltung technischer Standards erforderlich sind
Das LG München I hat die aus seiner Sicht geltenden Grundsätze für den kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand (sog. FRAND-Einwand) bei standardessenziellen Patenten konkretisiert (Az. 7 O 5007/25).