Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied der BFH (Az. X R 30/21).
Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2025
Die zum 1. Januar 2025 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des OLG Düsseldorf abrufbar. Gegenüber der Tabelle 2024 sind im Wesentlichen