Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob dem eingetragenen GmbH-Geschäftsführer eine grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht und ein für den Steuerschaden kausales Verhalten anzulasten ist, wenn sich ihm bei Einsicht vorgelegter Unterlagen Unregelmäßigkeiten aufgrund der vom für die Steuerangelegenheiten der GmbH tätigen faktischen Geschäftsführer verschwiegenen Scheingeschäfte und beleglosen Buchungen nicht aufdrängen mussten (Az. VII R 23/19).
Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2026
Das OLG Düsseldorf hat die zum 1. Januar 2026 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Gegenüber der Tabelle 2025 sind u. a. die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger