Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob dem eingetragenen GmbH-Geschäftsführer eine grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht und ein für den Steuerschaden kausales Verhalten anzulasten ist, wenn sich ihm bei Einsicht vorgelegter Unterlagen Unregelmäßigkeiten aufgrund der vom für die Steuerangelegenheiten der GmbH tätigen faktischen Geschäftsführer verschwiegenen Scheingeschäfte und beleglosen Buchungen nicht aufdrängen mussten (Az. VII R 23/19).
Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan
Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015