Ein vorläufiger Sachwalter ist lt. BFH zumindest dann als Verfügungsberechtigter i. S. d. § 35 AO anzusehen, wenn er nach Übernahme der Kassenführung auf seinen Namen ein Anderkonto bei einer Bank eröffnet und sämtliche eingehenden und ausgehenden Zahlungen des Schuldners über dieses Konto abwickelt (Az. VII R 16/21).
Rechtsmittelstreitwerte sollen erhöht werden: Bundeskabinett beschießt Formulierungshilfe
Die Beträge, ab denen Berufung oder Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen eingelegt werden kann, sollen moderat angehoben werden. Damit soll im Gleichklang mit der Erhöhung der