Ein vorläufiger Sachwalter ist lt. BFH zumindest dann als Verfügungsberechtigter i. S. d. § 35 AO anzusehen, wenn er nach Übernahme der Kassenführung auf seinen Namen ein Anderkonto bei einer Bank eröffnet und sämtliche eingehenden und ausgehenden Zahlungen des Schuldners über dieses Konto abwickelt (Az. VII R 16/21).
Energiesteuer im Bundesrat beschlossen: Schnelle Hilfen für Verbraucher und Wirtschaft auf dem Weg
Die Bundesregierung entlastet Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei den Spritpreisen deutlich und schnell. Dafür hat der Bundesrat die Energiesteuersenkung beschlossen. Zudem plant die Bundesregierung