Der BFH hatte zur Kürzung der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 3 GewStG bei inländischen Betriebsstätten, insbesondere zur Aufteilung der Gewinne zwischen ausländischem Ort der Geschäftsleitung und inländischer Betriebsstätte zu entscheiden (Az. I R 32/20).
Was ändert sich im November 2024?
Die Bundesregierung hat einen Überblick über die Neuregelungen ab November 2024 veröffentlicht: u. a. weniger Bürokratie (BEG IV), zügigere Verfahren bei großen Wirtschaftsstreitigkeiten, Justizentlastung durch