Der BFH hatte zu klären, ob es für die Geltendmachung der nach Art. 116 Abs. 7 UZK wiederaufgelebten Zollschuld erforderlich ist, dass der zuvor ergangene Erstattungsbescheid nach Art. 27 UZK zurückgenommen wird, oder die Rücknahme entsprechend der Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung E-VSF Z 11 02 Abs. 700 nicht erforderlich ist (Az. VII R 22/22).
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem