Der BFH hatte zu klären, ob es für die Geltendmachung der nach Art. 116 Abs. 7 UZK wiederaufgelebten Zollschuld erforderlich ist, dass der zuvor ergangene Erstattungsbescheid nach Art. 27 UZK zurückgenommen wird, oder die Rücknahme entsprechend der Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung E-VSF Z 11 02 Abs. 700 nicht erforderlich ist (Az. VII R 22/22).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese