Der BFH hat in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Da deswegen bereits Zweifel an der Höhe der festgestellten Grundsteuerwerte bestanden, war vom BFH nicht mehr zu prüfen, ob die neue Grundsteuer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln bezüglich der zugrundeliegenden Bewertungsregeln unterliegt (Az. II B 78/23 und II B 79/23).
Energiepreisschock dämpft Erholung – Strukturreformen drängender denn je
Die Wirtschaftsforschungsinstitute der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose haben ihr Frühjahrsgutachten vorgestellt. Die aktuelle konjunkturelle Lage sei demnach von einem kräftigen Energiepreisschock geprägt. Die beteiligten Institute sehen die