BFH zur schuldbefreienden Drittschuldnerzahlung im Insolvenzeröffnungsverfahren

Zahlt der Drittschuldner im Insolvenzeröffnungsverfahren schuldbefreiend auf ein Konto des späteren Insolvenzschuldners, vereinnahmt dieser das Entgelt für die von ihm umsatzsteuerpflichtig erbrachte Leistung abschließend, sodass keine Masseverbindlichkeit vorliegt. Dies entschied der BFH (Az. V R 17/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Startups gehen auf Distanz zu den USA

Die USA galten lange Zeit als Vorbild und wichtigster Partner für die deutsche Startup-Szene, doch seit dem Regierungswechsel dort wächst hierzulande die Skepsis. 7 von