BFH zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung bei Bezug von Erwerbsminderungsrenten und von ALG II infolge der Mitgliedschaft in einer Bedarfsgemeinschaft

Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Berechnung der Fähigkeit zum Selbstunterhalt die nach §§ 2, 3 EStG ausgewiesenen und zugeflossenen Einkünfte und Bezüge zu Grunde legen darf oder ob sozialrechtliche Regelungen ausschlaggebend sind, die einem behinderten Kind als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einen Bedarf zuweisen, der zur Ausweisung eines höheren Leistungsbetrags führt, als ein Kind hätte, würde es nicht in einer Bedarfsgemeinschaft leben (Az. III R 20/23).

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