BFH zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung im Kindergeldrecht

Der BFH hatte zu klären, ob die nach dem SGB II gewährten Kosten für Unterkunft anteilig als behinderungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren sind, wenn aufgrund einer unstreitig vorliegenden Behinderung ein barrierefreier Wohnraum notwendig ist (Az. III R 11/24).

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