Der BFH hatte zu entscheiden, ob stets von einem rechtlichen Gestaltungsmissbrauch auszugehen ist, wenn der Arbeitnehmer sein Handy an seinen Arbeitgeber zu einem Kaufpreis von 1 Euro verkauft und der Arbeitgeber anschließend im Rahmen eines Vertrages das Handy dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung wieder zur Verfügung stellt und die entstehenden Kosten für den privaten Mobilfunkvertrag übernimmt (Az. VI R 50/20).
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juni 2025
Die gesamtwirtschaftliche Dynamik im ersten Quartal fiel lt. BMWE mit einem preis-, saison- und kalenderbereinigten Anstieg des BIP um 0,4 % ggü. dem Vorquartal etwas