Der BFH hatte u. a. zu klären, ob eine Aufwandsentschädigung ausnahmsweise nicht steuerfrei ist, wenn ihr keine entsprechenden Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) gegenüberstehen (Az. VIII R 29/23).
Schwerbehindertenrechtliche Bewertung des Post-COVID-Syndroms
Das SG Speyer hat einer Klage unter Hinweis auf ein neurologisches Gutachten stattgegeben und das beklagte Land Rheinland-Pfalz zur Feststellung eines GdB in Höhe von