Der BFH hatte zu entscheiden, ob das Halbabzugsverbot auf Zinszahlungen von Gesellschaftern an Personengesellschaften, an denen sie mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind (sog. unternehmensgruppeninterne Darlehen), nicht anzuwenden ist (Az. IV R 26/20).
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann