Der BFH hatte zu entscheiden, ob allein der Umstand, dass Vertragsbeziehungen nur zwischen Schülern und (Fahr-)Schule und nicht jeweils zwischen dem einzelnen Schüler und dem selbstständigen (Fahr-)Lehrer bestehen, das Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ausschließen (Az. V R 23/24).
BFH: Keine neue Zinsfestsetzung nach Übergang von der Zusammen- zur Einzelveranlagung
Der BFH hatte zu klären, ob die bis zum Antrag auf Durchführung der Einzelveranlagung aufgelaufenen Zinsen weiterhin festgesetzt bleiben, mit der Folge, dass die Ehefrau