Der BFH nimmt Stellung zu Fragen zur Zulässigkeit einer Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen aus vorinsolvenzlicher Zeit (Az. VII R 60/20).
Betriebsrentenanpassung – wirtschaftliche Lage – Prognose
Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1. Juli 2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gemäß § 16 Abs.