Der BFH nimmt Stellung zu Fragen zur Zulässigkeit einer Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen aus vorinsolvenzlicher Zeit (Az. VII R 60/20).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür