Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob keine vGA vorliegt, wenn der bereits pensionierte Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft wieder eingestellt wird und die weiter gewährte Pension und die zusätzlich gewährten Geschäftsführerbezüge zusammen sehr deutlich unter den früheren Aktivbezügen bleiben (Az. I R 41/19).
Diensthandy wird zum Standard
Wer im Job ein Smartphone oder Handy braucht, bekommt es meistens vom Arbeitgeber gestellt. Insgesamt 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, haben lt.