Das BZSt ist nicht dafür zuständig, eine Außenprüfung anzuordnen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Steuerabzugs bei ausländischen Künstlern oder anderen beschränkt steuerpflichtigen Personen zu kontrollieren. Diese Aufgabe obliegt vielmehr dem örtlichen Finanzamt. Dies entschied der BFH (Az. I R 21/21).
Handel: Wo Deutschland noch Exportweltmeister ist
Handelskonflikte, Kriege und eine stockende Globalisierung: Für exportorientierte Volkswirtschaften sind schwierige Zeiten angebrochen. Umso wichtiger ist es, seine Stärken als Land zu kennen. Eine neue