BFH: § 18 Abs. 3 UmwStG erfasst nicht sog. neu gebildetes Betriebsvermögen

Wird Betriebsvermögen erst im Zuge der formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder danach gebildet, unterfallen die stillen Reserven in den Wirtschaftsgütern des neu gebildeten Betriebsvermögens nicht § 18 Abs. 3 Satz 1 und 2 UmwStG. Dies entschied der BFH (Az. IV R 20/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge