Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat mitgeteilt, dass es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet, vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird. Darauf weist die WPK hin.
Immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer erwägen Geschäftsaufgabe
Immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland erwägen, ihre Betriebe wegen fehlender Nachfolgelösungen zu schließen. Bis Ende des Jahres 2025 hegen rund 231.000 Inhabende von