Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat mitgeteilt, dass es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet, vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird. Darauf weist die WPK hin.
IESBA: Unabhängigkeits- und Ethikstandards für die Prüfung und Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
Das International Ethics Standards Board for Accountants hat am 17. Januar 2025 zwei Ergänzungen des IESBA Code of Ethics (Code) veröffentlicht. Darauf weist die WPK