Der BGH entschied, dass ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen will, einen Gestattungsbeschluss notfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeiführen muss, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird (Az. V ZR 140/22).
Politische Unsicherheit bremst Konjunktur in Europa
Die Association of European Economic Research Institutes (AIECE), in der auch das IfW Kiel Mitglied ist, hat im Anschluss an die Frühjahrstagung 2025 in Oslo