Der BGH entschied, dass ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen will, einen Gestattungsbeschluss notfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeiführen muss, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird (Az. V ZR 140/22).
Bundesrat: Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14.02.2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen gelten nun auch bei Fehlgeburten. Es tritt am 01.06.2025 in Kraft.