Der BGH hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Erstmals hat der Kartellsenat damit in erster und letzter Instanz über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden (Az. KVB 56/22).
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal
Für einen modernen, schlanken und handlungsfähigen Staat müssen bürokratische Hürden verschwinden. Wo diese Hindernisse lauern, kann über das neue Portal „EinfachMachen“ gemeldet werden – um