BGH bestätigt Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb

Der BGH hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Erstmals hat der Kartellsenat damit in erster und letzter Instanz über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden (Az. KVB 56/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Steuersätze in Europa gleichen sich an

Das Update des Mannheim Tax Index 2025 zeigt: Die relative steuerliche Standortattraktivität verändert sich bei Niedrig- und Hochsteuerstandorten nur wenig. Jedoch steigen in mehreren mittel-