Der BGH bestätigte ein Urteil der Vorinstanz, in dem ein Rechtsanwalt und Steuerberater im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt sowie eine Einziehungsentscheidung getroffen wurde (Az. 1 StR 58/24).
Gekommen, um zu bleiben? Fachkräftesicherung mit internationalen Studierenden
Im vergangenen Studienjahr haben sich mehr als 116.000 Studierende aus dem Ausland erstmalig an einer deutschen Hochschule eingeschrieben – ein neuer Rekord. Nur knapp die