Der u. a. für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus der Datenschutz-Grundverordnung zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat in dem sog. Scraping-Komplex das Revisionsverfahren VI ZR 10/24 zum Leitentscheidungsverfahren bestimmt.
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses