Trotz abweichender Rechtsprechung ändert der BGH seine Meinung nicht: Für die Terminsgebühr reicht es, wenn der Gegner das Vergleichsangebot weiterleitet (Az. IX ZR 80/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.