Trotz abweichender Rechtsprechung ändert der BGH seine Meinung nicht: Für die Terminsgebühr reicht es, wenn der Gegner das Vergleichsangebot weiterleitet (Az. IX ZR 80/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Besuch einer Meisterschule nach Insolvenz des Bildungsträgers
Hat der Teilnehmer die fälligen Lehrgangsgebühren für den Besuch einer Meisterschule bereits in voller Höhe an den Bildungsträger gezahlt und endet die Fortbildung sodann vorzeitig