Der BGH hat dem EuGH eine Frage zur Auslegung des Begriffs des „gewöhnlichen Aufenthalts“ i. S. v. Art. 8 lit. a und b Rom III-VO vorgelegt (Az. XII ZB 117/23).
Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker