BGH legt dem EuGH Frage zur Klärung des Begriffs des „gewöhnlichen Aufenthalts“ bei der Bestimmung des auf Ehescheidungen anwendbaren Rechts vor

Der BGH hat dem EuGH eine Frage zur Auslegung des Begriffs des „gewöhnlichen Aufenthalts“ i. S. v. Art. 8 lit. a und b Rom III-VO vorgelegt (Az. XII ZB 117/23).

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